Kundeneinlagen umfassend geschützt
Genossenschaftliche Sicherungseinrichtung
| Europäische Regelung zur Einlagensicherung
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Aufgrund der neuen europäischen Vor-
gaben zum Einlagenschutz haben die
deutschen Genossenschaftsbanken ihre
BVR-Sicherungseinrichtung angepasst.
Dabei führt die genossenschaftliche
Finanz-Gruppe ihren gemeinschaftlich
seit über 80 Jahren praktizierten Insti
tutsschutz auch unter den neuen euro
päischen Vorgaben konsequent fort.
Er bleibt grundlegender Bestandteil des
genossenschaftlichen Geschäftsmodells.
„Unsere Kunden können auf unseren
soliden Einlagenschutz wie bisher
vertrauen“, so Helmut Graf, Vorstands-
vorsitzender der Raiffeisenbank Iller-
Roth-Günz. Kundeneinlagen bei Genos
senschaftsbanken, so auch bei Ihrer
Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz, bleiben
aufgrund der Institutssicherung des BVR
auch künftig vollumfänglich geschützt.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der Siche-
rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deut-
schen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist
die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue
EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensiche-
rungssystemen, die seit 3. Juli 2015 in nationales
Recht umgesetzt ist. Um der EU-Richtlinie zu ent-
sprechen, tritt neben der bestehenden (freiwilligen)
BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Instituts-
schutz eine separate Gesellschaft als hundert-
prozentige Tochter des BVR namens „BVR-Instituts-
sicherung GmbH“ in Kraft, die den gesetzlichen
Schutzumfang in Höhe von 100.000 Euro je Kunde
gewährleistet.
Die aufgrund dieser neuen Gesetzesvorgaben be-
schlossenen Anpassungen der BVR-Sicherungs-
einrichtung wurden vor allem deshalb nötig, weil
die EU-Richtlinie den Aspekt der Einlegerent-
schädigung in den Vordergrund stellt – eine
Situation, zu der es bei Genossenschaftsbanken
einschließlich ihrer Zentralbanken DZ BANK und
WGZ BANK vorgeschalteten Institutsschutzes in
ihrer Praxis gar nicht erst kommt. Seit Be-
stehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es
noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen
Bank gegeben; daher mussten noch nie Einleger
entschädigt werden. Von der BVR-Sicherungs-
einrichtung geschützt sind Spareinlagen, Spar
bücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder
und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatper-
sonen und Unternehmen. Hauseigene Inhaber-
und Namensschuldverschreibungen der Genos-
senschaftsbanken fallen ebenfalls in den Schutz
bereich der Sicherungseinrichtung.
Die neue Gesetzesregelung schreibt vor, dass Kre-
ditinstitute ihre Kunden einmalig bei Aufnahme der
Geschäftsverbindung und darüber hinaus jährlich
über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung
informieren müssen. Diese Verpflichtung erfüllen
wir gerne durch die dauerhafte Bereitstellung der
vollständigen Informationen auf unserer Homepage
unter:
Damit haben unsere Mitglieder und Kunden jeder-
zeit die Möglichkeit die entsprechenden Daten ak-
tuell abzurufen. Gerne beantworten unsere Mitar-
beiter und Berater Ihre Fragen oder stellen Ihnen
die Informationsunterlagen in gedruckter Form zur
Verfügung.
Das „Duale System“ des Institutsschutzes der
Volksbanken-Raiffeisenbanken: