Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz eG | Mitgliederzeitung 01/16 - page 5

Kundeneinlagen umfassend geschützt
Genossenschaftliche Sicherungseinrichtung
| Europäische Regelung zur Einlagensicherung
5
Aufgrund der neuen europäischen Vor­-
ga­ben zum Einlagenschutz haben die
deutschen Genossenschaftsbanken ihre
BVR-Siche­rungs­einrichtung angepasst.
Da­­bei führt die genossenschaftliche
Fi­nanz­-­Gruppe ihren gemeinschaftlich
seit über 80 Jahren praktizierten In­sti­
tutsschutz auch unter den neuen euro­
päischen Vorgaben konsequent fort.
Er bleibt grund­legender Bestandteil des
genossenschaft­lichen Ge­schäfts­modells.
„Unsere Kun­den können auf unseren
soliden Einlagen­schutz wie bisher
vertrauen“, so Helmut Graf, Vorstands-
vorsitzender der Raiffeisenbank Iller-
Roth-Günz. Kundeneinlagen bei Genos­
sen­­schafts­ban­ken, so auch bei Ihrer
Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz, bleiben
auf­grund der Insti­tuts­­siche­rung des BVR
auch künftig voll­umfänglich geschützt.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der Siche-
rungseinrichtung des Bundes­ver­bandes der Deut-
schen Volksbanken und Raiff­eisen­banken (BVR) ist
die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue
EU-Richtlinie zur Har­monisierung von Ein­lagen­siche­-
rungs­sys­temen, die seit 3. Juli 2015 in nationales
Recht um­ge­setzt ist. Um der EU-Richtlinie zu ent­-
sprechen, tritt neben der bestehenden (frei­­wil­li­gen)
BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Instituts­-
schutz eine separate Gesell­schaft als hundert­-
prozentige Tochter des BVR namens „BVR-Instituts-
sicherung GmbH“ in Kraft, die den gesetzlichen
Schutzumfang in Hö­­he von 100.000 Euro je Kunde
gewährleis­tet.
Die aufgrund dieser neuen Gesetzes­vorgaben be­-
schlossenen Anpassungen der BVR-Siche­rungs-
einrichtung wurden vor allem deshalb nötig, weil
die EU-Richtlinie den Aspekt der Einlegerent-
schädigung in den Vordergrund stellt – eine
Situation, zu der es bei Genossen­schafts­banken
einschließ­­lich ihrer Zen­tralbanken DZ BANK und
WGZ BANK vorgeschalteten Insti­tuts­schutzes in
ihrer Praxis gar nicht erst kommt. Seit Be­-
stehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es
noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen
Bank gegeben; daher mussten noch nie Einleger
entschädigt werden. Von der BVR-Siche­rungs­-
einrich­tung ge­schützt sind Spar­einlagen, Spar­
bücher, Sparbriefe, Ter­min­einlagen, Fest­gelder
und Sicht­ein­lagen auf Giro­konten von Privatper-
sonen und Unter­neh­men. Haus­eigene Inhaber-
und Namens­schuld­verschreibungen der Ge­­nos-
sen­schafts­ban­ken fallen ebenfalls in den Schutz­
bereich der Sicherungs­ein­rich­tung.
Die neue Gesetzesregelung schreibt vor, dass Kre-
ditinstitute ihre Kunden einmalig bei Aufnahme der
Geschäfts­ver­bindung und darüber hinaus jährlich
über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung
informieren müssen. Die­se Verpflichtung erfüllen
wir gerne durch die dauerhafte Bereitstellung der
vollständigen Informationen auf unse­rer Homepage
unter:
Damit haben unsere Mitglieder und Kunden jeder-
zeit die Möglichkeit die entsprechenden Daten ak-
tuell abzurufen. Gerne beantworten unsere Mitar-
beiter und Berater Ihre Fragen oder stellen Ihnen
die Informationsunterlagen in gedruckter Form zur
Verfügung.
Das „Duale System“ des Institutsschutzes der
Volksbanken-Raiffeisenbanken:
1,2,3,4 6,7,8
Powered by FlippingBook